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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

institutionenkommissionen für wissenschaft, bildung und kultur wbk → medienmitteilung vom 21. 8. 2009
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Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament

Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates

Medienmitteilung

Pro Helvetia erhält kulturelle Nachwuchsförderung und Kompetenz, ihre Strategie selbst auszuarbeiten

Klare Kompetenzenteilungen: Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hält an ihrer Forderung fest, die Nachwuchsförderung im Kulturbereich der Stiftung Pro Helvetia zu unterstellen. Ebenso soll diese ihre Strategie selbst festlegen und vom Bundesrat genehmigen lassen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats befasste sich an ihrer Sitzung vom 20. und 21. August 2009 vorwiegend mit Kulturpolitik, insbesondere mit den noch verbleibenden Differenzen im Kulturförderungsgesetz (07.043 n). Dabei hielt die Kommission an ihrer Forderung fest, die Kompetenzen zwischen dem Bundesamt für Kultur und der Stiftung Pro Helvetia klarer zu trennen, um Doppelläufigkeiten und Konfliktzonen zu vermeiden: Mit 20 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss sie, die künstlerische Nachwuchsförderung der Pro Helvetia zu übergeben, mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung hielt sie daran fest, dass Pro Helvetia ihre Strategie selbst festlegen soll. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat zur Differenzenbereinigung.

Mit dem Thema der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden befasste sich die Kommission anschliessend im Rahmen der Motion  (09.3469) Soziale Sicherheit für Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen. Diese Motion der ständerätlichen Schwesterkommission verlangt vom Bundesrat, die Situation von Kulturschaffenden und anderen Arbeitnehmern in befristeten und häufig wechselnden Arbeitsverhältnissen bei den Vorsorgeinstitutionen (AHV und Pensionskasse) sowie bei der Arbeitslosenversicherung zu verbessern (vgl. Medienmitteilung der WBK-S vom 13. Mai 2009). Die WBK-N, die letztes Jahr im Rahmen der Debatte des Kulturförderungsgesetzes bereits einen gleichlautenden Vorstoss präsentiert hatte (08.3448 n), änderte den Motionstext in einen Prüfungsauftrag, der sich auf die Verbesserung der Situation bei der Arbeitslosenversicherung konzentriert. Für den Bereich der beruflichen Vorsorge hingegen ist der Bundesrat bereits aktiv dabei, Lösungen zu erarbeiten. Eine Minderheit lehnt die Motion ab.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 18. Juni 2009 ein Stipendien-Konkordat verabschiedet, das die 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen auf gesamtschweizerische Vorgaben für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen harmonisieren soll. Das Konkordat wurde der Kommission vorgestellt. Letztere wird zu einem späteren Zeitpunkt die sistierte parlamentarische Initiative von Nationalrätin Pascale Bruderer Wyss, welche schweizweite Mindeststandards bei der Stipendienbewilligung und der Stipendienfinanzierung fordert (07.450 n), erneut behandeln.

Zudem liess sich die Kommission über die neue Berufsmaturitätsverordnung und den Kopenhagenprozess orientieren. Aufgrund des grossen Medienechos diskutierte die Kommission überdies die neuen Tarife für eidgenössische Prüfungen der universitären Medizinalberufe (SR 811.112.0). Diese Verordnung sieht einen massiven Anstieg der Prüfungsgebühren vor und wurde teils auch in der Kommission mit Unverständnis aufgenommen und heftig kritisiert.

Seit dem 1. August 2009 gelten in den Schweizer Schulen definitiv die Neuerungen in der deutschen Rechtschreibung und sind notenwirksam. Die neue Rechtschreibung wird von manchen Fachkreisen in Frage gestellt. Nach Anhörung von Vertretern der Schweizer Orthographischen Konferenz (SOK), der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sowie des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) entschied die Mehrheit der WBK-N, dass diesbezüglich kein Handlungsbedarf bestehe.

Die Kommission informierte sich zudem über die Leerdatenträgervergütung auf sogenannten Musikhandys, welche die Urheberrechtsgesellschaften analog zur Leerdatenträgerabgabe auf MP3-Playern fordern. Unabhängig von der Entscheidung der Eidgenössischen Schiedskommission wird die WBK-N die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich und die damit verbundenen Urheberrechtsfragen weiterhin verfolgen.

Bern, 21. August 2009
Parlamentsdienste

© Das Schweizer Parlament, CH-3003 Bern

Original: www.parlament.ch/d/mm/2009/Seiten/mm-wbk-n-2009-08-21.aspx